Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
331.538.1 CH-SG

Art. 1 Regierungsbeschluss über die Prämienverbilligung 2026 für in der Schweiz obligatorisch versicherte Personen in einem EU-Mitgliedstaat, in Island, Norwegen und im Vereinigten Königreich - Prämienregionen a) Grundsatz

I. Referenzprämien
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (7 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Regierungsbeschluss über die Prämienverbilligung 2026 für in der Schweiz obligatorisch versicherte Personen in einem EU-Mitgliedstaat, in Island, Norwegen und im Vereinigten Königreich · Prämienregionen a) Grundsatz

1. Für die Prämienverbilligung werden regionale Referenzprämien nach Massgabe der vom Bundesamt für Gesundheit festgelegten Prämienregionen angewendet.

Prämienregionen a) Grundsatz Art. 2 Regierungsbeschluss über die Prämienverbilligung 2026 für in der Schweiz obligatorisch versicherte Personen in einem EU-Mitgliedstaat, in Island, Norwegen und im Vereinigten Königreich →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →