331.43
CH-SG
Spitalliste Rehabilitation
1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
Gesetzestext (1 Artikel)
Art. 1 Regierungsbeschluss über die Spitalliste Rehabilitation - Spitalliste Rehabilitation
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1. Es wird eine Spitalliste Rehabilitation mit dazugehörigen Anforderungen erlassen (Anhänge 1 und 2 dieses Erlasses).
2. Die in der Spitalliste Rehabilitation aufgeführten stationären Leistungserbringer sind zugelassen zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gemäss Leistungsspektrum in Anhang 1 dieses Erlasses.