Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
331.2 PFG CH-SG

Art. 5 Gesetz über die Pflegefinanzierung (PFG) - Kosten a) Arten

II. Finanzierung - 1. Stationäre Pflege
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Art. 5 PFG · Kosten a) Arten

1. Das Pflegeheim stellt in Rechnung

a) die Kosten der nach Bundesrecht zu erbringenden Pflegeleistungen (Pflegekosten);

b) die Kosten der nicht-pflegerischen Leistungen

1. für die Betreuung;

2. von Unterkunft und Verpflegung;

3. von weiteren Leistungen.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

KV.2017.19 · sg (Art. 5 lit. a PFG)
Nursing Care Reimbursement Claim Barred by Six-Month Retroactive Period Expiration
nd Heimbewohnerinnen führen, da ihnen nur die effektiven Pflegekosten bis zum Todestag vom Heim in Rechnung gestellt werden (vgl. Art. 5 lit. a PFG; so auch SVA-act. 16). 2.3 Zusammengefasst ist festzuhalten, dass die sechsmonatige Frist zur Anmeldung gemäss Art. 10a Abs.
KV.2017.19 · sg (Art. 5 lit. a PFG)
Heirs' Claim for Retroactive Nursing Care Reimbursement Barred by Six-Month Filing Deadline
nd Heimbewohnerinnen führen, da ihnen nur die effektiven Pflegekosten bis zum Todestag vom Heim in Rechnung gestellt werden (vgl. Art. 5 lit. a PFG; so auch SVA-act. 16). 2.3 Zusammengefasst ist festzuhalten, dass die sechsmonatige Frist zur Anmeldung gemäss Art. 10a Abs.