331.2
PFG
CH-SG
Art. 5 Gesetz über die Pflegefinanzierung (PFG) - Kosten a) Arten
II. Finanzierung - 1. Stationäre Pflege
Art. 5 PFG · Kosten a) Arten
1. Das Pflegeheim stellt in Rechnung
a) die Kosten der nach Bundesrecht zu erbringenden Pflegeleistungen (Pflegekosten);
b) die Kosten der nicht-pflegerischen Leistungen
1. für die Betreuung;
2. von Unterkunft und Verpflegung;
3. von weiteren Leistungen.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)
KV.2017.19 · sg (Art. 5 lit. a PFG)
Nursing Care Reimbursement Claim Barred by Six-Month Retroactive Period Expiration
nd Heimbewohnerinnen führen, da ihnen nur die effektiven Pflegekosten bis zum Todestag vom Heim in Rechnung gestellt werden (vgl. Art. 5 lit. a PFG; so auch SVA-act. 16). 2.3 Zusammengefasst ist festzuhalten, dass die sechsmonatige Frist zur Anmeldung gemäss Art. 10a Abs.
KV.2017.19 · sg (Art. 5 lit. a PFG)
Heirs' Claim for Retroactive Nursing Care Reimbursement Barred by Six-Month Filing Deadline
nd Heimbewohnerinnen führen, da ihnen nur die effektiven Pflegekosten bis zum Todestag vom Heim in Rechnung gestellt werden (vgl. Art. 5 lit. a PFG; so auch SVA-act. 16). 2.3 Zusammengefasst ist festzuhalten, dass die sechsmonatige Frist zur Anmeldung gemäss Art. 10a Abs.