Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
331.2 PFG CH-SG

Art. 24 Gesetz über die Pflegefinanzierung (PFG) - Vollzugsbeginn

III. Schlussbestimmungen
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Art. 24 PFG · Vollzugsbeginn

1. Dieser Erlass wird ab 1. Januar 2011 angewendet.

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