Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
331.2 PFG CH-SG

Art. 11 Gesetz über die Pflegefinanzierung (PFG) - Kostenrechnung

II. Finanzierung - 1. Stationäre Pflege
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Art. 11 PFG · Kostenrechnung

1. Die Regierung kann durch Verordnung Bestimmungen über die Führung und den Ausweis einer Kostenrechnung der Leistungserbringer erlassen.

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