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331.11 EG-KVG CH-SG

Art. 3 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung (EG-KVG) - Sozialversicherungsanstalt

I. Zuständigkeit
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Art. 3 EG-KVG · Sozialversicherungsanstalt

1. Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen (nachfolgend Sozialversicherungsanstalt) vollzieht die Bestimmungen über

a) die Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen;

b) die Prämienverbilligung.

2. Sie zahlt die Prämienverbilligung dem Versicherer aus, bei dem die Person versichert ist.

3. Der Kanton entschädigt die Sozialversicherungsanstalt für die nach Abs. 1 Bst. b dieser Bestimmung erbrachten Leistungen.

4. Die politischen Gemeinden entschädigen die Sozialversicherungsanstalt für die nach Abs. 1 Bst. a dieser Bestimmung erbrachten Leistungen. Der Anteil der politischen Gemeinden wird nach der Bevölkerung gemäss der letzten Erhebung der kantonalen Statistikstelle berechnet.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (4)

KV.2022.11 · sg (Art. 3 Abs. 1 lit. a und Art. 8h Abs. 3 EG-KVG SG)
Appeal Dismissed for Untimely Filing Despite Jurisdiction Challenge
Ein die Nichtigkeit begründender Mangel im dargelegten Sinne vermag die Beschwerdeführerin nicht darzutun. Insbesondere wurde mit Art. 3 Abs. 1 lit. a und Art. 8h Abs. 3 EG-KVG SG eine Rechtsgrundlage in Bezug auf den Vollzug von Art. 64a Abs. 3 und 4 KVG durch die Beschwerdegegnerin als zuständige kantonale
KV.2022.11 · sg (Art. 3 Abs. 1 lit. a und Art. 8h Abs. 3 EG-KVG SG)
Timeliness of Appeal Regarding Communal Health Insurance Reimbursement Dispute
Ein die Nichtigkeit begründender Mangel im dargelegten Sinne vermag die Beschwerdeführerin nicht darzutun. Insbesondere wurde mit Art. 3 Abs. 1 lit. a und Art. 8h Abs. 3 EG-KVG SG eine Rechtsgrundlage in Bezug auf den Vollzug von Art. 64a Abs. 3 und 4 KVG durch die Beschwerdegegnerin als zuständige kantonale
KV.SG.2019.3 · sg (Art. 3 Abs. 1 lit. b EG-KVG)
Appeal Regarding Denial of Individual Premium Reduction Based on Outdated Income Assessment
9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Wohnsitz in B.___ (act. G 6.1). Die Vorinstanz ist damit örtlich und sachlich (vgl. Art. 3 Abs. 1 lit. b EG-KVG) für die Ausrichtung der IPV für das Jahr 2019 zuständig. 1.3 Obwohl der Rekurrent in Ausbildung steht und zum Zeitpunkt der An
KV.SG.2019.3 · sg (Art. 3 Abs. 1 lit. b EG-KVG)
Appeal Regarding 2019 Individual Premium Reduction Based on Changed Income
9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Wohnsitz in B.___ (act. G 6.1). Die Vorinstanz ist damit örtlich und sachlich (vgl. Art. 3 Abs. 1 lit. b EG-KVG) für die Ausrichtung der IPV für das Jahr 2019 zuständig. 1.3 Obwohl der Rekurrent in Ausbildung steht und zum Zeitpunkt der An