331.11
EG-KVG
CH-SG
Art. 3 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung (EG-KVG) - Sozialversicherungsanstalt
I. Zuständigkeit
Art. 3 EG-KVG · Sozialversicherungsanstalt
1. Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen (nachfolgend Sozialversicherungsanstalt) vollzieht die Bestimmungen über
a) die Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen;
b) die Prämienverbilligung.
2. Sie zahlt die Prämienverbilligung dem Versicherer aus, bei dem die Person versichert ist.
3. Der Kanton entschädigt die Sozialversicherungsanstalt für die nach Abs. 1 Bst. b dieser Bestimmung erbrachten Leistungen.
4. Die politischen Gemeinden entschädigen die Sozialversicherungsanstalt für die nach Abs. 1 Bst. a dieser Bestimmung erbrachten Leistungen. Der Anteil der politischen Gemeinden wird nach der Bevölkerung gemäss der letzten Erhebung der kantonalen Statistikstelle berechnet.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (4)
KV.2022.11 · sg (Art. 3 Abs. 1 lit. a und Art. 8h Abs. 3 EG-KVG SG)
Appeal Dismissed for Untimely Filing Despite Jurisdiction Challenge
Ein die Nichtigkeit begründender Mangel im dargelegten Sinne vermag die Beschwerdeführerin nicht darzutun. Insbesondere wurde mit Art. 3 Abs. 1 lit. a und Art. 8h Abs. 3 EG-KVG SG eine Rechtsgrundlage in Bezug auf den Vollzug von Art. 64a Abs. 3 und 4 KVG durch die Beschwerdegegnerin als zuständige kantonale
KV.2022.11 · sg (Art. 3 Abs. 1 lit. a und Art. 8h Abs. 3 EG-KVG SG)
Timeliness of Appeal Regarding Communal Health Insurance Reimbursement Dispute
Ein die Nichtigkeit begründender Mangel im dargelegten Sinne vermag die Beschwerdeführerin nicht darzutun. Insbesondere wurde mit Art. 3 Abs. 1 lit. a und Art. 8h Abs. 3 EG-KVG SG eine Rechtsgrundlage in Bezug auf den Vollzug von Art. 64a Abs. 3 und 4 KVG durch die Beschwerdegegnerin als zuständige kantonale
KV.SG.2019.3 · sg (Art. 3 Abs. 1 lit. b EG-KVG)
Appeal Regarding Denial of Individual Premium Reduction Based on Outdated Income Assessment
9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Wohnsitz in B.___ (act. G 6.1). Die Vorinstanz ist damit örtlich und sachlich (vgl. Art. 3 Abs. 1 lit. b EG-KVG) für die Ausrichtung der IPV für das Jahr 2019 zuständig. 1.3 Obwohl der Rekurrent in Ausbildung steht und zum Zeitpunkt der An
KV.SG.2019.3 · sg (Art. 3 Abs. 1 lit. b EG-KVG)
Appeal Regarding 2019 Individual Premium Reduction Based on Changed Income
9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Wohnsitz in B.___ (act. G 6.1). Die Vorinstanz ist damit örtlich und sachlich (vgl. Art. 3 Abs. 1 lit. b EG-KVG) für die Ausrichtung der IPV für das Jahr 2019 zuständig. 1.3 Obwohl der Rekurrent in Ausbildung steht und zum Zeitpunkt der An