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325.922 CH-SG

Kanton St. Gallen 325.922

6 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
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Inhaltsübersicht (6)

Gesetzestext (6 Artikel)

1. Der Kanton St.Gallen gewährt der Geriatrischen Klinik St.Gallen für die Erweiterung und Sanierung des bestehenden Gebäudes einen Baubeitrag von 62,5 Prozent der Bausumme, höchstens jedoch Fr. 25 000 000.-.

2. Der Beitrag wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2017 innert zehn Jahren abgeschrieben.

1. Der Kanton St.Gallen gewährt der Geriatrischen Klinik St.Gallen für die Erweiterung und Sanierung des bestehenden Gebäudes ein Darlehen von 37,5 Prozent der Bausumme, höchstens jedoch Fr. 15 000 000.-.

1. Für das Darlehen wird ein Kredit von Fr. 15 000 000.- gewährt.

2. Der Kredit wird der Investitionsrechnung unter Verzicht auf eine planmässige Abschreibung belastet.

1. Die Geriatrische Klinik St.Gallen zahlt das Darlehen ab dem Jahr 2022 innert 29 Jahren zurück.

2. Sie entrichtet auf den rückzahlbaren Darlehensbetrag jährliche Zinszahlungen.

3. Die Regierung legt einen der Refinanzierung des Kantons angepassten Zinssatz fest.

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