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Art. 5 Vollzugsverordnung zur Bundesgesetzgebung über die Schwangerschaftsberatungsstellen - Vollzugsbeginn

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Art. 5 Vollzugsverordnung zur Bundesgesetzgebung über die Schwangerschaftsberatungsstellen · Vollzugsbeginn

1. Diese Verordnung wird ab 1. Mai 1985 angewendet.

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