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325.211 CH-SG

Art. 9 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) - Steuerbefreiung

II. Erwerb, Betrieb und Finanzierung
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Art. 9 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) · Steuerbefreiung

1. Das Drogenheim ist von den Staats- und Gemeindesteuern der Vertragspartner befreit.

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