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325.211 CH-SG

Art. 8 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) - 4. Defizitbeiträge

II. Erwerb, Betrieb und Finanzierung
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Art. 8 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) · 4. Defizitbeiträge

1. Die Vertragspartner tragen das Betriebsdefizit.

2. Die Beiträge werden je zur Hälfte nach Art. 3 Abs. 2 dieser Vereinbarung und im Verhältnis der auf die Vertragspartner entfallenden Verpflegungstage berechnet.

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