325.211
CH-SG
Art. 8 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) - 4. Defizitbeiträge
II. Erwerb, Betrieb und Finanzierung
Art. 8 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) · 4. Defizitbeiträge
1. Die Vertragspartner tragen das Betriebsdefizit.
2. Die Beiträge werden je zur Hälfte nach Art. 3 Abs. 2 dieser Vereinbarung und im Verhältnis der auf die Vertragspartner entfallenden Verpflegungstage berechnet.