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325.211 CH-SG

Art. 7 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) - 3. Kostgeld

II. Erwerb, Betrieb und Finanzierung
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Art. 7 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) · 3. Kostgeld

1. Das Drogenheim erhebt für den Insassen ein Kostgeld.

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