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325.211 CH-SG

Art. 6 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) - 2. Deckung

II. Erwerb, Betrieb und Finanzierung
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Art. 6 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) · 2. Deckung

1. Die Betriebskosten werden gedeckt durch

a) Betriebsbeiträge;

b) Beiträge des Bundes;

c) Kostgelder;

d) Defizitbeiträge;

e) Zuwendungen Dritter.

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