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325.211 CH-SG

Art. 5 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) - c) Betrieb 1. Grundsatz

II. Erwerb, Betrieb und Finanzierung
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Art. 5 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) · c) Betrieb 1. Grundsatz

1. Die Betriebskosten umfassen die laufenden Aufwendungen für den Betrieb des Drogenheims, den Ersatz von Einrichtungen und den ordentlichen baulichen Unterhalt.

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