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325.211 CH-SG

Art. 22 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) - Vollstreckbarkeit von Verfügungen und Entscheiden

V. Schlussbestimmungen
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Art. 22 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) · Vollstreckbarkeit von Verfügungen und Entscheiden

1. Verfügungen und Entscheide über öffentlich-rechtliche Forderungen des Drogenheims sind in den Vertragskantonen vollstreckbaren gerichtlichen Urteilen gleichgestellt.

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