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325.211 CH-SG

Art. 20 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) - Kündigung

V. Schlussbestimmungen
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Art. 20 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) · Kündigung

1. Die Vertragspartner können ihre Mitgliedschaft unter Beachtung einer dreijährigen Frist auf das Jahresende kündigen.

2. Finanzielle Leistungen werden nicht zurückerstattet.

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