325.211
CH-SG
Art. 20 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) - Kündigung
V. Schlussbestimmungen
Art. 20 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) · Kündigung
1. Die Vertragspartner können ihre Mitgliedschaft unter Beachtung einer dreijährigen Frist auf das Jahresende kündigen.
2. Finanzielle Leistungen werden nicht zurückerstattet.