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325.211 CH-SG

Art. 14 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) - Betriebskommission a) Zusammensetzung

III. Organisation
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Art. 14 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) · Betriebskommission a) Zusammensetzung

1. Die Betriebskommission besteht aus sieben Mitgliedern.

2. Ihr gehören der Präsident der Aufsichtskommission als Präsident und wenigstens ein weiteres Mitglied der Aufsichtskommission an.

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