325.211
CH-SG
Art. 14 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) - Betriebskommission a) Zusammensetzung
III. Organisation
Art. 14 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) · Betriebskommission a) Zusammensetzung
1. Die Betriebskommission besteht aus sieben Mitgliedern.
2. Ihr gehören der Präsident der Aufsichtskommission als Präsident und wenigstens ein weiteres Mitglied der Aufsichtskommission an.