325.211
CH-SG
Art. 13 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) - c) Sitzungen
III. Organisation
Art. 13 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) · c) Sitzungen
1. Die Aufsichtskommission tritt zusammen
a) in der Regel jährlich zweimal zu einer ordentlichen Sitzung;
b) auf Verlangen eines Mitgliedes, der Betriebskommission oder der Heimleitung zu ausserordentlichen Sitzungen.