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325.211 CH-SG

Art. 13 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) - c) Sitzungen

III. Organisation
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Art. 13 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) · c) Sitzungen

1. Die Aufsichtskommission tritt zusammen

a) in der Regel jährlich zweimal zu einer ordentlichen Sitzung;

b) auf Verlangen eines Mitgliedes, der Betriebskommission oder der Heimleitung zu ausserordentlichen Sitzungen.

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