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325.211 CH-SG

Art. 11 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) - Aufsichtskommission a) Zusammensetzung

III. Organisation
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Art. 11 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) · Aufsichtskommission a) Zusammensetzung

1. Die Aufsichtskommission besteht aus je einem Regierungsmitglied der Vertragspartner.

2. Sie konstituiert sich selber und ernennt einen Sekretär.

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