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325.21 CH-SG

Art. 1 Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim)

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Art. 1 Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim)

1. Der Kanton St.Gallen tritt der Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) bei.

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