325.21
CH-SG
Kanton St. Gallen 325.21
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
Gesetzestext (3 Artikel)
Art. 1 Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim)
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1. Der Kanton St.Gallen tritt der Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) bei.
Art. 2 Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim)
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1. Der Regierungsrat ist ermächtigt, im Namen des Kantons den Beitritt zu erklären.
Art. 3 Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim)
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1. Dieser Beschluss untersteht gemäss Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative dem fakultativen Finanzreferendum.