Art. 7 Verordnung über den Betrieb privater Einrichtungen der Gesundheitspflege (VEG) - Gesuch
Art. 7 VEG · Gesuch
1. Das Gesuch um Erteilung der Bewilligung ist der Vollzugsbehörde einzureichen.
2. Es enthält
a) Angaben über Zahl, Qualifikation und Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
b) Unterlagen über Art, Zweck und Organisation der Einrichtung;
c) Dokumentationen über
1. Betriebs- und Leistungskonzepte;
2. das Qualitätsmanagement;
3. Sicherstellung des Datenschutzes;
d) Pläne und Beschrieb von Bau und Ausrüstung;
e) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung nach Massgabe von Art und Umfang der mit der Leistungserbringung verbundenen Risiken, insbesondere Körperschädigungen, mit einer Deckungssumme von wenigstens 3 Mio. Franken je Einzelfall und wenigstens 5 Mio. je Jahr;
f) aktuelle Bescheinigungen anderer Aufsichtsbehörden, dass kein Fehlverhalten aktenkundig ist.
3. Die Vollzugsbehörde kann weitere Unterlagen verlangen.