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325.11 VEG CH-SG

Art. 7 Verordnung über den Betrieb privater Einrichtungen der Gesundheitspflege (VEG) - Gesuch

II. Bewilligung
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Art. 7 VEG · Gesuch

1. Das Gesuch um Erteilung der Bewilligung ist der Vollzugsbehörde einzureichen.

2. Es enthält

a) Angaben über Zahl, Qualifikation und Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;

b) Unterlagen über Art, Zweck und Organisation der Einrichtung;

c) Dokumentationen über

1. Betriebs- und Leistungskonzepte;

2. das Qualitätsmanagement;

3. Sicherstellung des Datenschutzes;

d) Pläne und Beschrieb von Bau und Ausrüstung;

e) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung nach Massgabe von Art und Umfang der mit der Leistungserbringung verbundenen Risiken, insbesondere Körperschädigungen, mit einer Deckungssumme von wenigstens 3 Mio. Franken je Einzelfall und wenigstens 5 Mio. je Jahr;

f) aktuelle Bescheinigungen anderer Aufsichtsbehörden, dass kein Fehlverhalten aktenkundig ist.

3. Die Vollzugsbehörde kann weitere Unterlagen verlangen.

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