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322.51 CH-SG

Art. 6 Vereinbarung über die Aufnahme von Patienten aus dem Fürstentum Liechtenstein in den st.gallischen Heil- und Pflegeanstalten St.Pirminsberg und Wil

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Art. 6 Vereinbarung über die Aufnahme von Patienten aus dem Fürstentum Liechtenstein in den st.gallischen Heil- und Pflegeanstalten St.Pirminsberg und Wil

1. Diese Vereinbarung gelangt nach der Genehmigung des Regierungsrates des Kantons St.Gallen ab 1. Januar 1965 zur Anwendung.

2. Der bisherige Vertrag vom 12. Januar 1953 wird aufgehoben.

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