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321.12 PATV CH-SG

Art. 1 Verordnung über die Rechtsstellung der Patientinnen und Patienten (PatV) - Geltungsbereich

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 PatV · Geltungsbereich

1. Dieser Erlass regelt die Rechtsstellung der Patientinnen und Patienten in Einrichtungen

a)* des Spitalverbundes;

b)* des Psychiatrieverbundes;

c) von privaten Spitälern im Rahmen der Erfüllung von Leistungsaufträgen nach Art. 10 ff. des Gesetzes über die Spitalplanung und -finanzierung vom 31. Januar 2012.

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