320.51
CH-SG
Art. 6 Taxordnung des Psychiatrieverbundes - 2. Ausnahmen
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 6 Taxordnung des Psychiatrieverbundes · 2. Ausnahmen
1. Den Personen mit steuerlichem Wohnsitz im Kanton St.Gallen gleichgestellt sind Personen ohne steuerlichen Wohnsitz im Kanton St.Gallen, wenn diese einer unaufschiebbaren Behandlung bedürfen, für welche die Kosten von einer politischen Gemeinde des Kantons St.Gallen als Notfallgemeinde übernommen werden.