Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
320.51 CH-SG

Art. 6 Taxordnung des Psychiatrieverbundes - 2. Ausnahmen

I. Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 6 Taxordnung des Psychiatrieverbundes · 2. Ausnahmen

1. Den Personen mit steuerlichem Wohnsitz im Kanton St.Gallen gleichgestellt sind Personen ohne steuerlichen Wohnsitz im Kanton St.Gallen, wenn diese einer unaufschiebbaren Behandlung bedürfen, für welche die Kosten von einer politischen Gemeinde des Kantons St.Gallen als Notfallgemeinde übernommen werden.

← Art. 5 Taxordnung des Psychiatrieverbundes Geltungsbereich Art. 7 Taxordnung des Psychiatrieverbundes →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →