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320.51 CH-SG

Art. 2 Taxordnung des Psychiatrieverbundes - Taxtarif

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 Taxordnung des Psychiatrieverbundes · Taxtarif

1. Der Verwaltungsrat erlässt gestützt auf diesen Erlass Taxtarife für den Psychiatrieverbund und die weiteren Leistungserbringer, der die jeweils gültigen betragsmässigen Preise und Abrechnungsregeln enthält.

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