320.51
CH-SG
Art. 2 Taxordnung des Psychiatrieverbundes - Taxtarif
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Taxordnung des Psychiatrieverbundes · Taxtarif
1. Der Verwaltungsrat erlässt gestützt auf diesen Erlass Taxtarife für den Psychiatrieverbund und die weiteren Leistungserbringer, der die jeweils gültigen betragsmässigen Preise und Abrechnungsregeln enthält.