320.51
CH-SG
Art. 16 Taxordnung des Psychiatrieverbundes - Taxen für besondere Leistungen a) Vergütung durch Versicherer
III. Preise - 1. Stationäre Patientinnen und Patienten
Art. 16 Taxordnung des Psychiatrieverbundes · Taxen für besondere Leistungen a) Vergütung durch Versicherer
1. Dem Versicherer werden in Rechnung gestellt
a) kassenpflichtige Leistungen, Medikamente und Hilfsmittel, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem Aufenthalt und der psychiatrischen Behandlung stehen;
b) kassenpflichtige Medikamente und Materialien, die beim Austritt abgegeben werden;
c) vom Versicherer in Auftrag gegebene Zeugnisse, Berichte und Gutachten.