320.51
CH-SG
Art. 14 Taxordnung des Psychiatrieverbundes - Tagestaxen a) Ein- und Austritt sowie interne Verlegung
III. Preise - 1. Stationäre Patientinnen und Patienten
Art. 14 Taxordnung des Psychiatrieverbundes · Tagestaxen a) Ein- und Austritt sowie interne Verlegung
1. Für den Ein- und den Austrittstag wird die volle Tagestaxe entrichtet.
2. Bei interner Verlegung wird am Verlegungstag die Tagestaxe der aufnehmenden Abteilung entrichtet.