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320.51 CH-SG

Art. 14 Taxordnung des Psychiatrieverbundes - Tagestaxen a) Ein- und Austritt sowie interne Verlegung

III. Preise - 1. Stationäre Patientinnen und Patienten
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Art. 14 Taxordnung des Psychiatrieverbundes · Tagestaxen a) Ein- und Austritt sowie interne Verlegung

1. Für den Ein- und den Austrittstag wird die volle Tagestaxe entrichtet.

2. Bei interner Verlegung wird am Verlegungstag die Tagestaxe der aufnehmenden Abteilung entrichtet.

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