320.50
CH-SG
Art. 9 Statut des Psychiatrieverbundes - Zusammensetzung
II. Organe des Psychiatrieverbundes - 2. Geschäftsleitung
Art. 9 Statut des Psychiatrieverbundes · Zusammensetzung
1. Die Zusammensetzung der Geschäftsleitung, ihr Vorsitz und die Stellvertretung der oder des Vorsitzenden sowie deren einzelnen Mitglieder werden im Geschäfts- und Organisationsreglement festgehalten.