320.50
CH-SG
Art. 6 Statut des Psychiatrieverbundes - Ausschüsse und Zuständigkeiten einzelner Mitglieder
II. Organe des Psychiatrieverbundes - 1. Verwaltungsrat
Art. 6 Statut des Psychiatrieverbundes · Ausschüsse und Zuständigkeiten einzelner Mitglieder
1. Der Verwaltungsrat kann die Vorbereitung und die Ausführung seiner Beschlüsse oder die Überwachung von Geschäften Ausschüssen oder einzelnen Mitgliedern zuweisen.