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320.50 CH-SG

Art. 2 Statut des Psychiatrieverbundes - Geltungsbereich

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 Statut des Psychiatrieverbundes · Geltungsbereich

1. Dieses Statut regelt die Organisation des Psychiatrieverbundes, die Aufgaben und Zuständigkeiten des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung sowie den Ort der Geschäftsstelle des Verwaltungsrates.

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