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320.50 CH-SG

Art. 14 Statut des Psychiatrieverbundes - Geschäfts- und Organisationsreglement

III. Gemeinsame Bestimmungen
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Art. 14 Statut des Psychiatrieverbundes · Geschäfts- und Organisationsreglement

1. Der Verwaltungsrat erlässt für den Verwaltungsrat, seine Ausschüsse und Gremien sowie die Geschäftsleitung ein Geschäfts- und Organisationsreglement.

2. Es enthält unter Vorbehalt besonderer Bestimmungen dieses Erlasses insbesondere Bestimmungen

a) als Geschäftsordnung des Verwaltungsrates über

1. Weisungs-, Auskunfts- und Einsichtsrechte der Mitglieder des Verwaltungsrates;

2. den Beizug von Personen mit beratender Stimme und von externen Fachpersonen;

3. die Zusammensetzung, Aufgaben und Kompetenzen der Ausschüsse sowie der unterstützenden Gremien;

4. die Organisation der Geschäftsstelle;

b) zur Geschäftsleitung betreffend

1. Zusammensetzung und Wahlverfahren;

2. Vorsitz und Stellvertretung;

3. Einzelheiten der Aufgaben nach Art. 10 dieses Erlasses;

c) für beide Organe und ihre Gremien insbesondere über

1. Information und Kommunikation;

2. Sitzungseinberufung, Sitzungsordnung und Protokollierung;

3. Beschlussfassung, Präsidialverfügungen und Verfahren für Zirkulationsbeschlüsse.

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