Art. 14 Statut des Psychiatrieverbundes - Geschäfts- und Organisationsreglement
Art. 14 Statut des Psychiatrieverbundes · Geschäfts- und Organisationsreglement
1. Der Verwaltungsrat erlässt für den Verwaltungsrat, seine Ausschüsse und Gremien sowie die Geschäftsleitung ein Geschäfts- und Organisationsreglement.
2. Es enthält unter Vorbehalt besonderer Bestimmungen dieses Erlasses insbesondere Bestimmungen
a) als Geschäftsordnung des Verwaltungsrates über
1. Weisungs-, Auskunfts- und Einsichtsrechte der Mitglieder des Verwaltungsrates;
2. den Beizug von Personen mit beratender Stimme und von externen Fachpersonen;
3. die Zusammensetzung, Aufgaben und Kompetenzen der Ausschüsse sowie der unterstützenden Gremien;
4. die Organisation der Geschäftsstelle;
b) zur Geschäftsleitung betreffend
1. Zusammensetzung und Wahlverfahren;
2. Vorsitz und Stellvertretung;
3. Einzelheiten der Aufgaben nach Art. 10 dieses Erlasses;
c) für beide Organe und ihre Gremien insbesondere über
1. Information und Kommunikation;
2. Sitzungseinberufung, Sitzungsordnung und Protokollierung;
3. Beschlussfassung, Präsidialverfügungen und Verfahren für Zirkulationsbeschlüsse.