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Art. 10 Statut des Psychiatrieverbundes - Aufgaben

II. Organe des Psychiatrieverbundes - 2. Geschäftsleitung
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Art. 10 Statut des Psychiatrieverbundes · Aufgaben

1. Der Geschäftsleitung obliegt im Rahmen von [Art. 8](https://www.gesetzessammlung.sg.ch/data/320.5/de/art8) GPV und der Vorgaben des Verwaltungsrates die operative Führung der Geschäfte.

2. Sie hat ein Vorbereitungs- und Antragsrecht bei den dem Verwaltungsrat nach Art. 3 Abs. 2 dieses Erlasses vorbehaltenen Aufgaben.

3. Die Geschäftsleitung erfüllt nach [Art. 8](https://www.gesetzessammlung.sg.ch/data/320.5/de/art8) Bst. d GPV zudem alle weiteren Aufgaben, die nicht dem Verwaltungsrat zugewiesen sind.

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