320.33
TO-SV
CH-SG
Art. 22 Taxordnung des Spitalverbundes «HOCH» (TO-SV) - Publikation
V. Schlussbestimmungen
Art. 22 TO-SV · Publikation
1. Dieser Erlass wird in der Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen sowie auf der Internetseite des Spitalverbundes publiziert.
2. Die Taxtarife und Spezialtarife nach Art. 3 ff. dieses Erlasses werden auf den Internetseiten der sie betreffenden Organisationen, Kliniken/Instituten oder ausgelagerter Betriebszweige/Tochtergesellschaften publiziert.