320.30
SSV
CH-SG
Art. 9 Statut des Spitalverbundes (SSV) - Ausschüsse und Zuständigkeiten einzelner Mitglieder
II. Organe des Spitalverbundes - 1. Verwaltungsrat
Art. 9 SSV · Ausschüsse und Zuständigkeiten einzelner Mitglieder
1. Der Verwaltungsrat kann die Vorbereitung und die Ausführung seiner Beschlüsse oder die Überwachung von Geschäften Ausschüssen oder einzelnen Mitgliedern zuweisen.