Art. 6 Statut des Spitalverbundes (SSV) - Aufgaben
Art. 6 SSV · Aufgaben
1. Der Verwaltungsrat ist das oberste Leitungsorgan des Spitalverbundes.
2. Im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten obliegen dem Verwaltungsrat folgende Aufgabenbereiche
a) Strategie
1. Umsetzung der Eigentümerstrategie und zugehörige Berichterstattung;
2. Verabschiedung und Koordination der Strategie des Spitalverbundes;
3. Festlegung von strategischen Kooperationen;
b) Leistungserbringung
1. Erfüllung des Leistungsauftrags;
2. Entscheid über das Leistungsangebot;
3. Festlegung der Lehr- und Forschungsschwerpunkte;
4. Qualitätssicherung;
c) Finanzen
1. Regelung der Finanzkompetenzen, des Rechnungswesens, des Planungs- und Budgetprozesses sowie des Controllings;
2. Beschluss über das Budget und die Jahresrechnung;
3. Genehmigung der Finanz- und Investitionsplanung;
4. Beschlüsse über Tarife des Spitalverbundes und seiner Tochtergesellschaften;
d) Personal
1. Wahl Geschäftsleitung;
2. Aufsicht Geschäftsleitung;
e) Spitalanlagengesellschaft: Genehmigung von Beschlüssen des Verwaltungsrates der Spitalanlagengesellschaft nach Art. 17octies GSV.