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320.30 SSV CH-SG

Art. 6 Statut des Spitalverbundes (SSV) - Aufgaben

II. Organe des Spitalverbundes - 1. Verwaltungsrat
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Art. 6 SSV · Aufgaben

1. Der Verwaltungsrat ist das oberste Leitungsorgan des Spitalverbundes.

2. Im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten obliegen dem Verwaltungsrat folgende Aufgabenbereiche

a) Strategie

1. Umsetzung der Eigentümerstrategie und zugehörige Berichterstattung;

2. Verabschiedung und Koordination der Strategie des Spitalverbundes;

3. Festlegung von strategischen Kooperationen;

b) Leistungserbringung

1. Erfüllung des Leistungsauftrags;

2. Entscheid über das Leistungsangebot;

3. Festlegung der Lehr- und Forschungsschwerpunkte;

4. Qualitätssicherung;

c) Finanzen

1. Regelung der Finanzkompetenzen, des Rechnungswesens, des Planungs- und Budgetprozesses sowie des Controllings;

2. Beschluss über das Budget und die Jahresrechnung;

3. Genehmigung der Finanz- und Investitionsplanung;

4. Beschlüsse über Tarife des Spitalverbundes und seiner Tochtergesellschaften;

d) Personal

1. Wahl Geschäftsleitung;

2. Aufsicht Geschäftsleitung;

e) Spitalanlagengesellschaft: Genehmigung von Beschlüssen des Verwaltungsrates der Spitalanlagengesellschaft nach Art. 17octies GSV.

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