Art. 16 Statut des Spitalverbundes (SSV) - Geschäfts- und Organisationsreglement
Art. 16 SSV · Geschäfts- und Organisationsreglement
1. Der Verwaltungsrat erlässt für den Verwaltungsrat, seine Ausschüsse und die Geschäftsleitung ein Geschäfts- und Organisationsreglement.
2. Es enthält unter Vorbehalt besonderer Bestimmungen dieses Erlasses insbesondere Bestimmungen
a) als Geschäftsordnung des Verwaltungsrates über
1. Weisungs-, Auskunfts- und Einsichtsrechte der Mitglieder des Verwaltungsrates;
2. den Beizug von Personen mit beratender Stimme und von externen Fachpersonen;
3. die Zusammensetzung, Aufgaben und Kompetenzen der Ausschüsse;
4. die Organisation des Verwaltungsratssekretariates des Spitalverbundes;
b) zur Geschäftsleitung betreffend
1. Zusammensetzung und Wahlverfahren;
2. Vorsitz und Stellvertretung;
3. Einzelheiten der Aufgaben nach Art. 12 dieses Erlasses;
c) für beide Organe und ihre Gremien insbesondere über
1. Information und Kommunikation;
2. Sitzungseinberufung, Sitzungsordnung und Protokollierung;
3. Beschlussfassung, Präsidialverfügungen und Verfahren für Zirkularbeschlüsse.