320.30
SSV
CH-SG
Art. 13 Statut des Spitalverbundes (SSV) - Vertragskompetenzen und Vertretungsbefugnisse
II. Organe des Spitalverbundes - 2. Geschäftsleitung
Art. 13 SSV · Vertragskompetenzen und Vertretungsbefugnisse
1. Die Geschäftsleitung schliesst Vereinbarungen mit Dritten ab, welche die Umsetzung von operativen Geschäften im Zuständigkeitsbereich der Geschäftsleitung betreffen.
2. Der Abschluss übriger Vereinbarungen, insbesondere betreffend Tarife oder solcher von strategischer Bedeutung oder politischer Tragweite, bleibt dem Verwaltungsrat vorbehalten.
3. Die Geschäftsleitung vertritt den Spitalverbund im Rahmen ihrer Befugnisse nach aussen, unter Vorbehalt der Vertretungsbefugnisse des Verwaltungsrates.