320.30
SSV
CH-SG
Art. 12 Statut des Spitalverbundes (SSV) - Aufgaben
II. Organe des Spitalverbundes - 2. Geschäftsleitung
Art. 12 SSV · Aufgaben
1. Der Geschäftsleitung obliegt im Rahmen von [Art. 7](https://www.gesetzessammlung.sg.ch/data/320.2/de/art7) GSV und der Vorgaben des Verwaltungsrates die operative Führung der Geschäfte.
2. Sie hat ein Vorbereitungs- und Antragsrecht bei den dem Verwaltungsrat nach Art. 6 Abs. 2 dieses Erlasses vorbehaltenen Aufgaben.
3. Die Geschäftsleitung erfüllt zudem alle weiteren Aufgaben, die nicht dem Verwaltungsrat zugewiesen sind.