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320.30 SSV CH-SG

Art. 11 Statut des Spitalverbundes (SSV) - Zusammensetzung

II. Organe des Spitalverbundes - 2. Geschäftsleitung
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Art. 11 SSV · Zusammensetzung

1. Die Zusammensetzung der Geschäftsleitung, ihr Vorsitz und die Stellvertretung der oder des Vorsitzenden sowie deren einzelnen Mitglieder werden im Geschäfts- und Organisationsreglement festgehalten.

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