320.30
SSV
CH-SG
Art. 11 Statut des Spitalverbundes (SSV) - Zusammensetzung
II. Organe des Spitalverbundes - 2. Geschäftsleitung
Art. 11 SSV · Zusammensetzung
1. Die Zusammensetzung der Geschäftsleitung, ihr Vorsitz und die Stellvertretung der oder des Vorsitzenden sowie deren einzelnen Mitglieder werden im Geschäfts- und Organisationsreglement festgehalten.