320.220
SZL
CH-SG
Art. 8 Statut des Zentrums für Labormedizin (SZL) - Aufgaben
II. Organe des Zentrums - 2. Geschäftsleitung
Art. 8 SZL · Aufgaben
1. Der Geschäftsleitung obliegt im Rahmen von Art. 6 GZL und der Vorgaben des Verwaltungsrates die operative Führung der Geschäfte.
2. Sie hat ein Vorbereitungs- und Antragsrecht bei den dem Verwaltungsrat nach Art. 2 Abs. 2 dieses Erlasses vorbehaltenen Aufgaben.
3. Die Geschäftsleitung erfüllt nach Art. 6 Bst. d GZL zudem alle weiteren Aufgaben, die nicht dem Verwaltungsrat zugewiesen sind.