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320.220 SZL CH-SG

Art. 2 Statut des Zentrums für Labormedizin (SZL) - Aufgaben

II. Organe des Zentrums - 1. Verwaltungsrat
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Art. 2 SZL · Aufgaben

1. Der Verwaltungsrat ist das oberste Leitungsorgan des Zentrums.

2. Im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten obliegen dem Verwaltungsrat folgende Aufgabenbereiche

a) Strategie

1. Umsetzung der Eigentümerstrategie und zugehörige Berichterstattung;

2. Verabschiedung und Koordination der Strategie des Zentrums;

3. Festlegung von Kooperationen zur wirksamen Umsetzung des Leistungsauftrags;

b) Leistungserbringung

1. Erfüllung des Leistungsauftrags;

2. Erstellung des Leistungsberichts;

3. Entscheid über das Leistungsangebot, einschliesslich darauf ausgerichteter Kooperationen;

4. Festlegung der Forschungsschwerpunkte;

5. Qualitätssicherung;

c) Finanzen

1. Regelung der Finanzkompetenzen, des Rechnungswesens, des Planungs- und Budgetprozesses sowie des Controllings;

2. Beschluss über das Budget und die Jahresrechnung;

3. Genehmigung der Finanz- und Investitionsplanung;

4. Beschlüsse über Tarife;

d) Personal

1. Wahl Geschäftsleitung;

2. Aufsicht Geschäftsleitung;

e) Immobilien

1. Regelung Immobilienkompetenzen;

2. Ausgestaltung Investitionsprozesse.

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