320.220
SZL
CH-SG
Art. 10 Statut des Zentrums für Labormedizin (SZL) - Zeichnungsberechtigung
II. Organe des Zentrums - 2. Geschäftsleitung
Art. 10 SZL · Zeichnungsberechtigung
1. Für die Geschäftsleitung zeichnen die oder der Vorsitzende zusammen mit einem anderen Mitglied der Geschäftsleitung kollektiv zu zweien.