Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
320.220 SZL CH-SG

Art. 10 Statut des Zentrums für Labormedizin (SZL) - Zeichnungsberechtigung

II. Organe des Zentrums - 2. Geschäftsleitung
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Art. 10 SZL · Zeichnungsberechtigung

1. Für die Geschäftsleitung zeichnen die oder der Vorsitzende zusammen mit einem anderen Mitglied der Geschäftsleitung kollektiv zu zweien.

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