Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
320.22 GZL CH-SG

Art. 1 Gesetz über das Zentrum für Labormedizin (GZL) - Rechtsnatur und Sitz

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 GZL · Rechtsnatur und Sitz

1. Das Zentrum für Labormedizin (nachstehend Zentrum) ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons St.Gallen mit Sitz in St.Gallen.

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