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320.20 CH-SG

Art. 9 Grossratsbeschluss über die Schaffung von Spitalverbunden - Vollzugsbeginn

III. Schlussbestimmungen
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Art. 9 Grossratsbeschluss über die Schaffung von Spitalverbunden · Vollzugsbeginn

1. Die Regierung bestimmt den Vollzugsbeginn dieses Beschlusses.

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