320.20
CH-SG
Art. 8 Grossratsbeschluss über die Schaffung von Spitalverbunden - Rechtsgültigkeit
III. Schlussbestimmungen
Art. 8 Grossratsbeschluss über die Schaffung von Spitalverbunden · Rechtsgültigkeit
1. Dieser Beschluss wird mit dem Gesetz über die Spitalverbunde rechtsgültig.