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320.20 CH-SG

Art. 8 Grossratsbeschluss über die Schaffung von Spitalverbunden - Rechtsgültigkeit

III. Schlussbestimmungen
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Art. 8 Grossratsbeschluss über die Schaffung von Spitalverbunden · Rechtsgültigkeit

1. Dieser Beschluss wird mit dem Gesetz über die Spitalverbunde rechtsgültig.

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