320.20
CH-SG
Art. 7 Grossratsbeschluss über die Schaffung von Spitalverbunden - Gemeindespitäler Wattwil und Wil
II. Übernahme von Gemeindespitälern
Art. 7 Grossratsbeschluss über die Schaffung von Spitalverbunden · Gemeindespitäler Wattwil und Wil
1. Der Staat übernimmt die Gemeindespitäler Wattwil und Wil, wenn die Übertragung unentgeltlich erfolgt.
2. Die Regierung wird ermächtigt, mit den politischen Gemeinden Wattwil und Wil die Übernahme zu vereinbaren.