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320.20 CH-SG

Art. 5 Grossratsbeschluss über die Schaffung von Spitalverbunden - d) Globalkreditreserven und -fehlbeträge

I. Spitalverbunde
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Art. 5 Grossratsbeschluss über die Schaffung von Spitalverbunden · d) Globalkreditreserven und -fehlbeträge

1. Die im Zeitpunkt der Überführung vorhandenen Globalkreditreserven oder -fehlbeträge eines Spitals werden zu Globalkreditreserven oder -fehlbeträgen des Spitalverbunds, in den das Spital überführt wird.

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