320.20
CH-SG
Art. 5 Grossratsbeschluss über die Schaffung von Spitalverbunden - d) Globalkreditreserven und -fehlbeträge
I. Spitalverbunde
Art. 5 Grossratsbeschluss über die Schaffung von Spitalverbunden · d) Globalkreditreserven und -fehlbeträge
1. Die im Zeitpunkt der Überführung vorhandenen Globalkreditreserven oder -fehlbeträge eines Spitals werden zu Globalkreditreserven oder -fehlbeträgen des Spitalverbunds, in den das Spital überführt wird.