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320.20 CH-SG

Art. 4 Grossratsbeschluss über die Schaffung von Spitalverbunden - c) Verpflichtungen

I. Spitalverbunde
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Art. 4 Grossratsbeschluss über die Schaffung von Spitalverbunden · c) Verpflichtungen

1. Die im Zeitpunkt der Überführung vorhandenen Verpflichtungen des Staates, die einem Spital zugerechnet werden können, werden zu Verpflichtungen des Spitalverbunds, in den das Spital überführt wird. Vorbehalten bleiben die zivilrechtlichen Regelungen über die Schuldübernahme.

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