320.20
CH-SG
Art. 3 Grossratsbeschluss über die Schaffung von Spitalverbunden - b) Betriebsmittel
I. Spitalverbunde
Art. 3 Grossratsbeschluss über die Schaffung von Spitalverbunden · b) Betriebsmittel
1. Der Staat überträgt dem Spitalverbund
a) die im Zeitpunkt der Überführung vorhandenen Betriebsmittel;
b) die im Zeitpunkt der Überführung vorhandenen Patientenfonde unter Wahrung des Zweckes.