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320.20 CH-SG

Art. 1 Grossratsbeschluss über die Schaffung von Spitalverbunden - Bildung

I. Spitalverbunde
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Art. 1 Grossratsbeschluss über die Schaffung von Spitalverbunden · Bildung

1. Der Staat gründet vier Spitalverbunde.

2. In je einen Spitalverbund werden überführt

a) das Kantonsspital St.Gallen und das kantonale Spital Rorschach;

b) die kantonalen Spitäler Altstätten, Grabs und Walenstadt;

c) das kantonale Spital Uznach;

d) das kantonale Spital Flawil und die Gemeindespitäler Wattwil und Wil.

3. Die Gemeindespitäler Wattwil und Wil werden in den Spitalverbund überführt, wenn die Übernahme nach Art. 7 dieses Beschlusses zustande kommt.

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